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LERNEN, DAS BLEIBT.

WO AUS ERLEBEN
VERSTÄNDNIS WIRD.



STANDORTE

24232 Schönkirchen
25779 Hennstedt

Unsere Veranstaltungen finden im Kieler Umland sowie auf dem Eiderhof in Hennstedt bei Heide im Kreis Dithmarschen statt.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Ich arbeite nach anerkannten pädagogischen Standards. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der üblichen Risiken von Natur- und Outdoor-Angeboten. Personen- und Sachschäden sind über eine Berufshaftpflichtversicherung für freiberufliche Pädagogen abgesichert. Gehaftet wird nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters ausgelöst werden.



Wer uns als Betreiber des privat geführten Gnadenhofes unterstützen möchte, kann dies über folgenden Link tun. Wir bedanken uns herzlich.

Allgemeine Gechäftsbedingungen


§1 Anmeldung / Vertragsschluss

Die Natur- und Umweltpädagogik Oberheiden bietet Veranstaltungen, Workshops, Kurse oder Aktivitäten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Anmeldeformular auf der Webseite durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande.

§2 Teilnahmegebühren / Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung oder via Paypal-Zahlung oder bar vor Ort. 

 

§3 Haftung / Aufsichtspflicht

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Natur- und Umweltpädagogik Oberheiden auf dem Hof, im Gelände sowie im Umgang mit den Tieren erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Den Anweisungen der Veranstalterin ist aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten. 

Die Aufsichtspflicht der Veranstalterin beginnt mit der Übergabe des Kindes zu Beginn der Veranstaltung und endet mit der Abholung des Kindes durch die Erziehungsberechtigten oder durch eine von diesen zur Abholung berechtigte Person. Die Kinder sind pünktlich zum Veranstaltungsende abzuholen. 

Die Veranstaltungen finden teilweise im Freien sowie im Kontakt mit Tieren statt. Trotz sorgfältiger Planung können typische Risiken eines Aufenthaltes in der Natur (Wetter, Insektenstiche, Zeckenbisse, Matsch) sowie im Umgang mit Tieren nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer sind für wettergerechte Kleidung selbst verantwortlich. Nach Veranstaltungen im Freien wird empfohlen, die Kinder auf Zecken zu kontrollieren.

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Veranstalterin vor Beginn der Veranstaltung über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, notwendige Medikamente oder sonstige Besonderheiten des Kindes zu informieren, die für die Teilnahme relevant sein können.

Für Schäden haftet die Veranstalterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für von ihnen oder ihren Kindern verursachte Schäden. 

§4 Rücktritt / Stornierung

1. Absage durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin behält sich in dringenden Fällen vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen. Dies gilt insbesondere bei

- Krankheit der Veranstalterin

- zu geringer Teilnehmerzahl

- extremen Wetterbedingungen

- unvorhersehbaren Ereignissen

In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

2. Rücktritt durch Teilnehmer

Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Es kann jedoch eine Ersatzperson gestellt werden. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 

§5 Verhalten auf dem Hof / Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmer verpflchten sich, die Tiere sowie das Gelände respektvoll zu behandeln und den Anweisungen der Veranstalterin zu folgen. Bei grobem Fehlverhalten, insbesondere bei Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachwerten, kann ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

 

§6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Cookie-Regelung

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